Häufige Fragen (FAQ)

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Häufige Fragen an dronesharks.com (FAQ)

  1. Was ist der Vorteil eines Luftvideos mittels Drohne im Vergleich zu einem Helikopterflug?
  2. Welche Autonomie und Grenzen besitzten diese Drohnen?
  3. Wird bei meinem Auftrag alles glatt laufen?
  4. Können Drohnen auch Indoor eingesetzt werden?
  5. Aus welcher Höhe kann gefilmt werden?
  6. Wie sieht es aus mit dem Datenschutz und sonstigen Gesetzen?

Was ist der Vorteil von Drohnenvideos im Vergleich zu einem Helikopterflug?

Die Optik: Luftaufnahmen und Luftvideos mittels Drohnen haben gegenüber Helikoptern den Vorteil, dass sie nicht sehr hoch fliegen müssen. Dementsprechend werden keine teure und riesige Teleobjektive vom Fotografen erfordert, was sich automatisch auf den Mietpreis positiv ausdrückt. Die Kameras unserer Drohnen sind alle 3-Achs-stabilisiert mittels elektronischem Gimbal, um wunderschön stabile Bilder zu erstellen, unabhängig von Windeinflüsse und Flugbewegungen. Ein Fotograf in einem Helikopter kann dies nur mit einem sogenannten Steady-Cam-Rig erzielen, was auch nicht billig ist.
Die Kameras unserer Drohnen können zwischen einem Winkel von 0 bis 90° vertikal und 360° horizontal von der Bodenstation aus gesteuert werden, was echte Senkrechtbilder von der Vogelperspektive aus oder 360° Panormashots erlaubt. Der Fotograf im Helikopter kann sich nicht so weit aus der Maschine rauslehnen bzw. besitzt er den horizontalen Spielraum in einem Helikopter gar nicht.

Manövrierbarkeit: Mit einer kleineren Drohne kann man frei und kontrolliert in allen Achsen manövrieren, was selbst mit dem kleinsten 2-Mann-Helikopter nicht machbar ist. Wo sich ein Helikopter hauptsächlich linear und bei mehr als 100km/h bewegen muss, können mit Drohnen spontane Entscheidungen mit Manövern getätigt werden. Mit unseren Drohnen können wir uns zum Beispiel bis auf zwei Meter einer Hauswand nähern.

Preise: Einen Helikopter zu mieten ist ein sehr teures Unterfangen und dies sprengt die Budgets der allermeisten Personen/Firmen, wenn es um verhältnismässig „simple“ Luftaufnahmen oder Luftvideos gehen soll. Helikopter-Mietpreise zwischen CHF 35.- und 40.- pro Minute (!) schrecken logischerweise ab, denn das sind zwischen CHF 2100.- und 2400.- pro Stunde, exkl. MwSt. Hinzu kommt die Gage eines professionellen Fotografen… Das Preis/Leistung-Verhältnis ist in diesem Bereich einfach nicht gegeben und nur wenigen vorbehalten.
Mit unseren Drohnen bieten wir Ihnen mehrstündige Einsätze zu einem Bruchteil der Kosten! Mehr dazu können Sie unserer Preisliste entnehmen.

Welche Autonomie und Grenzen besitzten diese Drohnen?

Autonomie: Wir planen unseren Einsatz bei Ihnen so, dass wir garantiert genügend Akkus für Ihr Projekt dabei haben. Wir können somit ganze Shootingtage à 8 Stunden oder mehr überbrücken. Mit einem einzelnen Akku können wir zwischen 15 und 20 Minuten ununterbrochen in der Luft sein und durchgehend filmen.

Grenzen: Es ist uns möglich, mit den Drohnen auf über 500m über Boden zu steigen und über mehrere Kilometer zu steuern. Hier limitiert nicht die Technik, sondern eher der Gesetzgeber, indem er vorschreibt, dass zu jedem Zeitpunkt Unbemannte Luftfahrzeuge in direkter Sichtweite bleiben müssen (Art.17  Abs.I Ziff.1 VLK)

Wird bei meinem Auftrag alles glatt laufen?

Kurzgesagt: Für Sie JA! Wie Sie bestimmt wissen, existieren zwar keine 100%-ige Garantien, wir gehen jedoch jeden Auftrag mit dem grösstmöglichen Grad an Professionalität an:

    • Wir respektieren jederzeit den Gesetzgeber und holen die benötigten Bewilligungen ein.
    • Wir steigen nur in die Luft, wenn wir es verantworten können und gehen keine unnötigen Risiken ein.
    • Falls das Wetter die Ausführung des Auftrages nicht erlauben sollte, so werden wir gemeinsam einen neuen Termin ausmachen.
    • Wir achten darauf, dass unser Equipment ständig auf dem besten technischen Stand, die Akkus voll geladen, die Kameras einwandfrei sind.
    • Wir haben für die allermeisten Eventualitäten Ersatzteile und/oder ein zweites Drohnensystem dabei, damit im Problemfall Bodenzeiten minimiert werden.

  • Sollte der „Worst Case“ (schlimmster anzunehmender Fall) eintreffen, und wir können Ihnen nichts abliefern, so werden wir auf die Rechnungsstellung verzichten.

Können Drohnen auch Indoor eingesetzt werden?

Jein: Wir unterstützen Sie beim klassischen Filmen und Fotografieren Ihres Gebäudes von innen. Aus diesem Grund haben wir gutes klassisches Foto- und Video-Equipment ständig dabei. Wenn es Ihnen wirklich um einen Indoor-Flug mit Drohne gehen soll, so muss sichergestellt werden, dass genügend Platz in der Halle/im Atrium vorhanden ist. Es werden eine Deckenhöhe von mindestend 4m, guter vertikaler Umschwung und gute Beleuchtung benötigt. Da Indoor nur ohne GPS-Unterstützung geflogen werden kann, so erhöht sich das Risiko und deshalb müssen wir einen Risikozuschlag verrechnen. Konsultieren Sie dazu bitte die aktuelle Preisliste.
Wir behalten uns das Recht vor, Indoor-Aufträge abzulehnen.

Aus welcher Höhe kann gefilmt werden?

Viel zu hoch: Wie bereits erwähnt erreichen wir theoretische Höhen von 500m über Boden und hier limitiert eher der Gesetzgeber als die Technik. In der Praxis haben sich Höhen von 10 bis 30m für Gebäudeshootings bewährt. Bei Fassadeninspektionen können wir  uns dank GPS-Unterstützung bis auf ca. 2m der Hauswand nähern. Für Gemeinden und Rundflugvideos und Luftaufnahmen können wir von Fall zu Fall entscheiden, jedoch haben sich Höhen zwischen 50 und 120m über Boden bisher am besten bewährt. Ab einer zu hohen Höhe können selbst mit der besten Kamera nur noch Pixelsuppen aufgenommen werden. Hier kommt unsere Erfahrung als professionelle Flieger und Videografen ins Spiel.

Wie sieht es aus mit dem Datenschutz und sonstigen Gesetzen?

VLK: Wie bereits mehrmals erwähnt, operieren wir unter Einhaltung aller geltenden Vorschriften und wir kümmern uns um die Einholung der nötigen Bewilligungen wenn benötigt. Als Grundlage dazu dienen uns die „Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK)“ zusammen mit den offiziellen Richtlinien des BAZL im Zusammenhang mit den internationalen „Guidance for an Authorisation for Low Level Operation of RPAS (GALLO)“

DSG: Wir nehmen Datenschutz ernst und kennen uns mit den Details des „Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)“ aus und arbeiten jederzeit Datenschutzkonform. Sollte jemand in produzierten Inhalten identifizierbar sein, werden wir die nötigen Massnahmen treffen, um dessen Datenschutz zu gewährleisten. Das kann entweder heissen, dass diejenige Person einverstanden ist, in den Inhalten zu erscheinen (in dem Fall wird diese eine schriftliche Bestätigung unterschreiben) oder, dass die Person nicht einverstanden ist (in diesem Fall werden die Bilder und Videos bearbeitet werden müssen). Inhalte, die identifizierbare Personen beinhalten, die keine Einwilligung gegeben haben, werden entweder so schnell wie möglich bearbeitet und die darin enthaltenen Personen unkenntlich gemacht oder gelöscht.
Bei Veranstaltungen kommt die Öffentlichkeitsklausel zum Zuge, wo keine Einverständniserklärungen benötigt werden, wenn der Hauptzweck des Materials ein übergeordnetes öffentliches Interesse verfolgt.

Zum Schluss

Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diese FAQ zu lesen. Wir hoffen, damit Ihre Frage beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein oder wenn Sie zusätzliche Infos benötigen, so kontaktieren Sie uns ungeniert!

 – Ihr Team von dronesharks.com

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